Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 1 S 2333/93   

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https://dejure.org/1993,3724
VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 1 S 2333/93 (https://dejure.org/1993,3724)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.10.1993 - 1 S 2333/93 (https://dejure.org/1993,3724)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Oktober 1993 - 1 S 2333/93 (https://dejure.org/1993,3724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung von Parteien zu öffentlichen Einrichtungen - Vergabepraxis der Kommune

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 111
  • VBlBW 1993, 458 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 146
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 1 S 2333/93
    An der Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten darf eine Partei grundsätzlich nicht gehindert werden (st. Rspr.: vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 21.7.1989 - 7 B 184/88-, NJW 1990, 134; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.1989 - 1 S 1635/88 -, NJW 1990, 136), so daß - wenn die gemeindliche Einrichtung grundsätzlich den Parteien zur Verfügung gestellt wird - sie auch den "Republikanern" zur Verfügung zu stellen ist, unabhängig davon, welchen Eindruck die Gemeinde in der Öffentlichkeit befürchtet.
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 1 S 2333/93
    Als nicht verbotene Partei stehen "Die Republikaner" unter dem Schutz des Art. 21 GG und haben damit das Recht, sich dem Bürger so darzustellen, wie es ihrem Selbstverständnis entspricht (vgl. BVerfGE 40, 287, 293).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1990 - 14 S 2400/88

    Zur Zuständigkeit des Gemeinderates für die Aufstellung von Richtlinien zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 1 S 2333/93
    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob es erforderlich ist, die Grundsätze für die Einschränkungen des Zulassungsanspruchs zumindest in Form von allgemeinen Richtlinien, die vom Gemeinderat zu beschließen wären, festzulegen (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.8.1990 - 14 S 2400/88 -, VBlBW 1991, 185), denn die hier von der Antragsgegnerin geübte - schriftlich in Form von Richtlinien nicht fixierte - Vergabepraxis hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 1 S 1635/88

    Gemeindlicher "Boykottaufruf" gegen NPD; Kommunalaufsicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 1 S 2333/93
    An der Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten darf eine Partei grundsätzlich nicht gehindert werden (st. Rspr.: vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 21.7.1989 - 7 B 184/88-, NJW 1990, 134; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.1989 - 1 S 1635/88 -, NJW 1990, 136), so daß - wenn die gemeindliche Einrichtung grundsätzlich den Parteien zur Verfügung gestellt wird - sie auch den "Republikanern" zur Verfügung zu stellen ist, unabhängig davon, welchen Eindruck die Gemeinde in der Öffentlichkeit befürchtet.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1988 - 1 S 355/87

    Benutzung öffentlicher Einrichtungen durch nicht rechtsfähige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1993 - 1 S 2333/93
    Es darf keine Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Interessenten erfolgen (vgl. zum Konkurrentenschutz: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.5.1988 - 1 S 355/87 -, ESVGH 38, 220).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1994 - 1 S 1081/93

    Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen von einem gemeindlichen, öffentlichen

    Die Widmung selbst ist ein Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Abs. 2 LVwVfG, so daß Modalitäten der Widmung durch Verwaltungsakt, soweit sie nicht den grundsätzlichen Zulassungsanspruch zur gemeindlichen Einrichtungen betreffen (vgl. zum Problem der Einschränkung des Zulassungsanspruches VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 5.10.1993 - 1 S 2333/93 -, NVwZ-RR 1994, 111), ohne Mitwirkung des Gemeinderats zulässig sind.

    Im übrigen entspricht es häufiger Verwaltungsübung, öffentliche Einrichtungen nur nach vorheriger Anmeldung und gegebenenfalls entsprechend den dafür maßgeblichen Richtlinien (vgl. dazu nochmals VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.10.1993, a.a.O.) zu vergeben.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 1 S 1283/95

    Zulassung nicht verbotener politischer Parteien zu öffentlichen Einrichtungen

    An der Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten darf eine Partei grundsätzlich nicht gehindert werden (vgl. ständige Rechtsprechung: z.B. BVerwG, Beschl. v. 21.7.1989 - 7 B 184/88 -, NJW 1990, 134; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.10.1993 - 1 S 2333/93 - und Beschl. v. 18.2.1994 - 1 S 436/94 -, VBlBW 1994, 146), so daß - wenn die gemeindliche Einrichtung grundsätzlich den Parteien zur Verfügung gestellt wird - sie auch der Partei "Die Republikaner" zur Verfügung zu stellen ist, unabhängig davon, welchen Eindruck die Gemeinde in der Öffentlichkeit befürchtet.
  • OVG Thüringen, 26.10.2004 - 2 EO 1377/04

    Kommunalrecht; Anspruch der NPD auf Nutzung einer kommunalen Halle zur

    An der Wahrnehmung dieser Rechte und Pflichten darf sie grundsätzlich nicht gehindert werden (vgl. ständige Rechtsprechung: z. B. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 7 B 184/88 -, NJW 1990, 134; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 5. Oktober 1993 - 1 S 2333/93 - und vom 18.02.1994, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1994 - 1 S 1144/94

    Keine lediglich konkludente Anordnung der sofortigen Vollziehung möglich;

    Der Antragstellerin steht als nicht verbotener politischer Partei nach Art. 21 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 GG und § 5 Abs. 1 PartG ein Zulassungsanspruch zur Nutzung einer öffentlichen Einrichtung im Rahmen der Zweckbestimmung dieser öffentlichen Einrichtung zu (Beschl. d. Senats v. 5.10.1993 - 1 S 2333/93 -, VBlBW 1994, 146 u. v. 18.2.1994 - 1 S 436/94 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2007 - 10 OB 231/07

    Rechtsweg einer Streitigkeit auf Zutritt einer gemeindlichen Einrichtung;

    Zu Unrecht beruft sich die Antragstellerin auf den Beschluss des BVerwG vom 21. Juli 1989 (BVerwG 7 B 184.88, NJW 1990, 134) und Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg vom 5. Oktober 1993 (1 S 2333/93, NVwZ-RR 1994, 111) und 11. Mai 1995 (1 S 1283/95, DVBl. 1995, 927).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 1 S 436/94

    Ausnutzen der Rechtsmittelfrist bei bevorstehender Erledigung durch Zeitablauf;

    Die Gemeinden haben den Anspruch auf Gleichbehandlung von (nicht verbotenen) Parteien (§ 5 PartG) zu respektieren (st Rspr: vgl zuletzt VGH Bad-Württ, Beschl v 5.10.1993 - 1 S 2333/93 -, NVwZ-RR 1994, 111).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.01.1994 - 5 S 695/93   

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https://dejure.org/1994,3994
VGH Baden-Württemberg, 20.01.1994 - 5 S 695/93 (https://dejure.org/1994,3994)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.01.1994 - 5 S 695/93 (https://dejure.org/1994,3994)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - 5 S 695/93 (https://dejure.org/1994,3994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschränkung des Anlieferverkehrs im Fußgängerbereich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BaWüStrG § 16

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 455
  • VBlBW 1994, 146
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 5 S 533/17

    Normenkontrolle - Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer kommunalen

    Auf diese Vorschrift ist die Satzung ausweislich ihrer Präambel - auch - ausdrücklich gestützt, und es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass diese Satzungsermächtigung zur Anwendung gelangen kann, soweit nicht eine speziellere Satzungsermächtigungsgrundlage eingreift (vgl. Senatsurteil vom 13.11.1979 - V 263/79 - juris, Rn. 19, und vom 20.1.1994 - 5 S 695/93 - juris, Rn. 20 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 5 S 1775/96

    Keine allgemeinen ökologischen Erwägungen bei Entscheidung über Sondernutzung

    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist geklärt, daß sich die Ermessensausübung bei Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis in erster Linie an den Auswirkungen des beabsichtigten Verhaltens auf die widmungsgemäße Nutzung der Straße, insbesondere auf Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.12.1993 - 1 S 1957/93 -, DÖV 1994, 568), sowie auch an sonstigen unmittelbar auf den Straßengrund bezogenen sachlichen Erwägungen (vgl. Urt. des Sen. v. 20.01.1994 - 5 S 695/93 -, NZV 1994, 455 sowie ferner BVerwG, Urt. v. 13.12.1974 - VII C 42.72 -, BVerwGE 47, 280, Beschl. v. 12.08.1990 - 7 B 155.79 -, DÖV 1981, 226 und die Nachweise bei Lorenz, Straßengesetz für Baden-Württemberg § 16 RdNr. 27) zu orientieren hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95

    Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus

    In der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs geklärt ist die Zulässigkeit der Berücksichtigung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (VGH Bad-Württ, Beschl v 16.12.1993 - 1 S 1957/93 -, DÖV 1994, 568) sowie auch sonstiger unmittelbar auf den Straßengrund bezogener sachlicher Erwägungen (vgl Urt des Sen v 20.01.1994 - 5 S 695/93 -, NZV 1994, 455, mit der gleichen Grundaussage vgl auch BVerwG, Urt v 13.12.1974 - VII C 42.72 -, BVerwGE 47, 280 und BVerwG, Beschl v 12.08.1990 - 7 B 155.79 -, DÖV 1981, 226 sowie mwN Lorenz, Straßengesetz für Baden- Württemberg, § 16 RdNr 27; Schmidt, NVwZ 1985, 167/168).
  • VG München, 19.10.2016 - M 26 X 16.4320

    Wohnungsdurchsuchung zur Abgabe eines Führerscheins

    Bei der Verpflichtung zur Herausgabe einer Urkunde wie dem Führerschein handelt es sich nicht um eine vertretbare Handlung im Sinne von Art. 32 VwZVG, wie auch aus § 887 Abs. 3 der Zivilprozessordnung - ZPO - deutlich wird (Giehl, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Loseblattkommentar, Art. 32 VwZVG, II.2.; i.E. ebenso BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 11 C 12.729; a.A. VGH Kassel, B.v. 30.07.1993 - 7 TM 498/92 - ZfSch 1994, 192), so dass nicht die Ersatzvornahme anstatt des unmittelbaren Zwangs das Zwangsmittel der Wahl gewesen wäre.
  • VG Osnabrück, 24.03.2003 - 1 B 6/03

    Bratwurststand; Ermessensreduzierung; Fußgängerzone; Innenstadtbereich;

    In der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs geklärt ist die Zulässigkeit der Berücksichtigung von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (VGH Mannheim, DÖV 1994, 568) sowie auch sonstiger unmittelbar auf den Straßengrund bezogener sachlicher Erwägungen (vgl. Senat, NZV 1994, 455, mit der gleichen Grundaussage; vgl. auch BVerwGE 47, 280 = NJW 1975, 1289 und BVerwG, DÖV 1981, 226 sowie m.w.Nachw. Lorenz, BadWürttStrG, § 16 Rdnr. 27; Schmidt, NVwZ 1985, 167 [168]).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.12.1993 - 7 S 2859/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12974
VGH Baden-Württemberg, 22.12.1993 - 7 S 2859/93 (https://dejure.org/1993,12974)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.12.1993 - 7 S 2859/93 (https://dejure.org/1993,12974)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 7 S 2859/93 (https://dejure.org/1993,12974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 146
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1992 - 7 S 767/92

    Auskunftspflicht der Eltern gemäß BAföG § 47 Abs 4

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.1993 - 7 S 2859/93
    Daß der Kläger im Rechtsverkehr als Erzeuger des Michael R. zu gelten hat, steht aber im Hinblick auf das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 15.6.1972 - 2 C 2889/71 - seit langem fest (vgl. hierzu das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des Senats vom 5.10.1992 - 7 S 767/92 -).

    Der Kläger hat indessen die für seine Schriftsätze an das Verwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof adressierten Umschläge mehrfach in eigener Handschrift flüssig und ohne erkennbare Behinderung selbst gefertigt (AS 11a und 27 im Verfahren 7 S 767/92; AS 15 im vorl. Verfahren).

    Akteneinsicht hätte der Kläger über das seinem Wohnort nächst gelegene Amtsgericht erreichen können, und den bei der Vorsprache auf der Geschäftsstelle des Senats am 5.5.1992 erfolgten Vortrag, das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn sei gefälscht (Aktenvermerk vom 5.5.1992; AS 18 im Verfahren 7 S 767/92), hat der Kläger ohnehin schriftlich wiederholt.

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